Diese Partner-AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Elite Cleaning Platform AG ("Elite") und dem registrierten, selbständigen Reinigungsunternehmen ("Partner"). Der Partner sichert zu, ein in der Schweiz ordnungsgemäss eingetragenes Unternehmen (AG, GmbH oder Einzelfirma) mit gültiger UID-Nummer und Betriebshaftpflichtversicherung zu sein.
Die Vertragsparteien sind unabhängige Unternehmer. Diese Vereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Partnerschaft und keine Vertretungsmacht zwischen Elite und dem Partner oder dessen Mitarbeitern.
2. Einhaltung von Arbeitsrecht und Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Der Partner ist alleiniger Arbeitgeber des für die Aufträge eingesetzten Reinigungspersonals. Der Partner verpflichtet sich zur:
Vollständigen Einhaltung aller schweizerischen Arbeits- und Sozialversicherungsgesetze (Entrichtung von AHV, IV, EO, ALV und BVG-Beiträgen).
Striktem Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrags der Reinigungsbranche (GAV für die Reinigungsbranche), insbesondere bezüglich Mindestlöhnen, Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit.
Aufrechterhaltung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 5 Millionen während der gesamten Zusammenarbeit.
3. Zuteilungs-SLA und Qualitätsstandards
SLA: An den Partner übermittelte Aufträge müssen im Partner-Portal innerhalb von 30 Minuten (Sofortbuchungen) bzw. 2 Stunden (Offertanfragen) angenommen oder abgelehnt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Angebot.
Qualität: Der Partner verpflichtet sich, die Reinigungsarbeiten fachgerecht, pünktlich und gemäss den Buchungsspezifikationen durchzuführen.
4. Kundenschutz und Konventionalstrafe (Non-Circumvention)
Es ist dem Partner strengstens untersagt, mit Kunden, die über die Elite-Plattform vermittelt wurden, direkt oder indirekt Verträge ausserhalb der Plattform abzuschliessen, diese abzuwerben oder direkt in Rechnung zu stellen.
Bei Verstoss gegen diese Kundenschutzbestimmung schuldet der Partner eine Konventionalstrafe von CHF 5'000 pro Verstoß. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens und die Sperrung des Partnerkontos bleiben vorbehalten. Die Kundenschutzvereinbarung gilt bis 24 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
5. Provisionen, Auszahlungen und Rechnungsstellung
Provision: Elite behält für die Vermittlung und Abwicklung eine Servicegebühr ein (standardmässig 15 % bei Gewerbe/Hospitality, 20 % bei Luftfahrt/Yachten).
Auszahlung: Das Guthaben (Auftragswert abzüglich Provision) wird wöchentlich auf das verknüpfte Stripe Connect Konto überwiesen. Es gilt eine Sicherheitsfrist (Disput-Fenster) von 7 Tagen ab Auftragsabschluss.
Rechnungskette: Der Partner ist der steuerliche Leistungserbringer der Reinigung. Elite erstellt im Namen und auf Rechnung des Partners die Kundenrechnung. Elite stellt dem Partner monatlich eine Rechnung über die eingenommenen Provisionen aus.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.